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Was Entrümpelung laut veröffentlichten Quellen kostet

Für Entrümpelungen gibt es keine amtliche Preisstatistik und keine Zahlen von Verbänden oder Verbraucherzentralen. Was im Netz kursiert, stammt von Vermittlungsportalen, Ratgeberseiten und Anbietern. Sechs dieser Quellen haben wir geprüft. Ihre Angaben stehen im Quellenvergleich oben, getrennt nach Keller, Wohnung und Haus – so, wie die Quellen sie veröffentlichen: nicht umgerechnet und nicht gemittelt.
Die Unterschiede sind groß, und sie haben mehrere Ursachen. Die Quellen beziehen sich auf unterschiedliche Größen, Füllgrade und Leistungen – eine Haushaltsauflösung ist mehr als eine Kellerräumung. Manche Beträge schließen Entsorgung und Anfahrt ein, andere nicht oder lassen es offen. Und zwei Quellen weisen selbst darauf hin, dass ihre Zahlen mit Hilfe von KI zusammengetragen beziehungsweise KI-generiert sind; eine stützt sich auf die Preistabelle eines einzelnen Betriebs. Ein Teil der Unterschiede lässt sich deshalb nicht erklären.
Preis pro m² und pro m³
Ähnlich uneinheitlich sind die Einheitspreise. MyHammer nennt für eine normal gefüllte Wohnung 10–15 € pro m², auf einer zweiten Seite für Haushaltsauflösungen 20–40 € pro m². ImmoScout24 gibt 30–60 € pro m² als Richtwert an. Wer nach Volumen abrechnet, rechnet pro Kubikmeter: Der Anbieter Rümpel Meister nennt 30–50 € je m³ für Keller und Dachböden, 50–70 € für Wohnungsauflösungen und 80–150 € für Messie-Wohnungen; EntrümpelFix in München nennt rund 75–95 € je m³, je nach Material.
Wir rechnen aus diesen Werten keinen eigenen Quadratmeter- oder Kubikmeterpreis aus.
Warum es hier keinen Entrümpelungsrechner gibt
Ein Rechner, der aus Fläche, Füllgrad und Etage einen Preis ausgibt, wirkt genau. Für Entrümpelungen fehlt dafür aber die Grundlage: Es gibt keine amtliche Statistik und keine Verbandsdaten, und keine der geprüften Quellen legt offen, auf wie vielen Aufträgen ihre Zahlen beruhen. Jeder Faktor, den wir einbauen würden – etwa ein Zuschlag für „sehr voll“ oder für die vierte Etage –, wäre eine eigene Annahme ohne Beleg.
Statt einer Scheingenauigkeit zeigen wir deshalb im Quellenvergleich, was die Quellen veröffentlichen, jeweils mit Datum, Bezug und Einschränkungen. Einen Entrümpelungsrechner bieten wir erst an, wenn eine belastbare Methodik steht. Was dafür fehlt, steht in unserer Methodik.
Für Ihren eigenen Fall hilft mehr als jede Formel: Fotos aller Räume, auch mit geöffneten Schränken, und eine Besichtigung durch zwei oder drei Anbieter. Welche Punkte im Angebot stehen sollten, zeigt die Liste unter Was ins Angebot gehört.
Wovon die Kosten abhängen
Menge und Füllgrad
Am Ende zählt, wie viele Kubikmeter auf den Lkw müssen. Zwei gleich große Wohnungen können sich um ein Vielfaches unterscheiden, wenn in der einen nur Möbel stehen und in der anderen volle Schränke, ein Keller und ein Dachboden dazukommen. Fotos jedes Raums, auch mit geöffneten Schränken, helfen dem Anbieter mehr als eine Quadratmeterzahl.
Etage, Aufzug und Laufweg
Jede Etage ohne Aufzug kostet Zeit, ein langer Weg über den Hof ebenfalls. Rümpel Meister gibt dafür einen Aufschlag von 10–20 % je Stockwerk ohne Aufzug an – eine Anbieterangabe, kein Branchenstandard. Halten Sie im Angebot fest, mit welcher Etage und welchem Weg gerechnet wurde.
Demontage
Einbauküchen, Kleiderschränke, Regalsysteme oder verklebte Bodenbeläge müssen zerlegt oder ausgebaut werden. Klären Sie vorher mit dem Vermieter, was in der Wohnung bleiben darf – sonst wird ausgebaut, was der Nachmieter übernommen hätte.
Trennung, Entsorgung und Sonderabfall
Holz, Metall, Elektrogeräte, Sperrmüll und Restmüll gehen getrennte Wege, und die Entsorgung kostet Gebühren. Wie groß dieser Anteil sein kann, zeigt ein Beispiel von EntrümpelFix: Für eine Ein-Zimmer-Wohnung kalkuliert der Anbieter rund 1.000 € Arbeit und rund 1.000 € Entsorgung. Farben, Lacke und Chemikalien gehören laut Umweltbundesamt zur Schadstoffsammelstelle oder ins Schadstoffmobil, nicht in den Restmüll.
Stark belastete Wohnungen
Bei vermüllten Wohnungen steigen Aufwand und Schutzmaßnahmen deutlich. MyHammer nennt für „Messi-Wohnungen“ 25–60 € pro m², also ein Mehrfaches des Normalfalls. Solche Aufträge sollten Sie nur nach einer Besichtigung vergeben – ein Telefonpreis passt hier fast nie.
Reinigung
„Besenrein“ heißt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2006 nur, dass grobe Verschmutzungen beseitigt sind. Eine gründliche Endreinigung ist eine eigene Leistung. Steht im Angebot nur „Übergabe besenrein“, ist sie nicht enthalten.
Entrümpelung oder Haushaltsauflösung?
Die Begriffe werden oft gleich verwendet, meinen aber Unterschiedliches. Entrümpeln heißt laut Duden, Gerümpel aus einem Raum zu entfernen – das kann ein Keller, ein Dachboden oder eine Garage sein, der Rest des Haushalts bleibt. Bei einer Haushaltsauflösung wird ein ganzer Haushalt aufgelöst: Brauchbares wird verkauft, verschenkt oder angerechnet, der Rest entsorgt, und am Ende steht eine leere Wohnung.
Für die Kosten ist der Unterschied wichtig, denn eine Haushaltsauflösung umfasst mehr Arbeit, aber auch mehr verwertbare Gegenstände. Muss eine Wohnung nach einem Todesfall geräumt werden, kommen Fristen aus dem Mietvertrag und Fragen der Erben hinzu; dazu mehr unter Wohnungsauflösung nach Todesfall. Einen Überblick über Ablauf und Anbieter gibt die Seite Entrümpelung.
Wertanrechnung: wenn Möbel den Preis senken
Bei der Wertanrechnung schätzt das Unternehmen verwertbare Gegenstände und zieht ihren Wert vom Preis ab. Wie viel davon tatsächlich angerechnet wird, ist Verhandlungssache. Verkauft das Unternehmen Gegenstände für Sie, behält es nach Angaben von MyHammer üblicherweise etwa 40 % des Erlöses: Bei Verkäufen von insgesamt 1.500 € wären das 600 €.
Unsere Empfehlung als Redaktion: Lassen Sie sich die angerechneten Gegenstände einzeln mit Betrag im Angebot aufführen, statt eine pauschale „Verrechnung“ zu akzeptieren. Wertvolles wie Schmuck, Sammlungen oder Antiquitäten nehmen Sie vorher heraus und lassen es gegebenenfalls gesondert schätzen. Bei einem Erbfall sollten alle Erben mit der Anrechnung einverstanden sein, bevor etwas das Haus verlässt.
Was ins Angebot gehört
Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn alle Anbieter dieselben Informationen haben und dieselben Leistungen anbieten. Diese Punkte sollten schriftlich geregelt sein:
Der letzte Punkt hat auch einen steuerlichen Grund: Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG verlangt das Bundesfinanzministerium eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Anbieters; Barzahlungen werden nicht anerkannt. Ob und welcher Teil einer Entrümpelung begünstigt ist, hängt vom Einzelfall ab – reine Entsorgung zählt nach dem BMF nicht ohne Weiteres dazu. Lassen Sie Arbeits- und Entsorgungskosten deshalb getrennt ausweisen.
Was Sie selbst übernehmen können
Wer Zeit und ein paar Helfer hat, kann die Rechnung deutlich verkleinern, ohne alles selbst zu machen. Sinnvoll ist das vor allem bei Dingen, die sich ohne Fahrzeug und ohne großen Kraftaufwand erledigen lassen:
- Aussortieren und verschenken: Was gut erhalten ist, über Nachbarschaftsgruppen oder Sozialkaufhäuser abgeben, bevor das Unternehmen kommt.
- Elektrogeräte: Kleine Geräte bis 25 cm Kantenlänge können laut Umweltbundesamt an vielen Stellen kostenlos abgegeben werden, große beim Kauf eines neuen Geräts derselben Art. Kommunale Sammelstellen wie Wertstoffhöfe nehmen Elektroaltgeräte kostenfrei an. Batterien vorher entnehmen und persönliche Daten löschen.
- Sperrmüll: Viele Kommunen holen Sperrmüll auf Anmeldung ab. Die Regeln – Menge, Häufigkeit, Gebühren – unterscheiden sich von Ort zu Ort; maßgeblich ist der örtliche Entsorger.
- Schadstoffe: Farben, Lacke und Chemikalien selbst zur Schadstoffsammelstelle bringen, dann fallen sie aus dem Angebot heraus.

Bei großen Mengen, hohen Etagen, schweren Möbeln oder belasteten Räumen ist eine Firma meist die bessere Wahl – nicht unbedingt, weil sie billiger ist, sondern weil Personal, Fahrzeug und Entsorgungswege zusammenpassen. Steht gleichzeitig ein Umzug an, planen Sie die Räumung vor dem Packen ein; die Umzug-Checkliste zeigt, wann.
Quellen
- Blauarbeit Ratgeber: Entrümpelung – Kosten & Preise (Stand 09.06.2026)
- ImmoScout24: Haushaltsauflösung (aktualisiert 20.04.2026)
- immoverkauf24: Entrümpelung (aktualisiert 25.02.2026)
- MyHammer Preisradar: Wohnung entrümpeln und Haushaltsauflösung (aktualisiert 21.08.2026; laut Quelle mit Hilfe von KI zusammengetragen)
- EntrümpelFix München: Preise (Anbieter, ohne Datum; abgerufen 05.10.2026)
- Rümpel Meister: Entrümpelung Kosten 2026 (Anbieter, 11.06.2026; als „KI-generiert“ gekennzeichnet)
- Umweltbundesamt: Wohin mit dem Elektroschrott? (Stand 13.12.2023) und Abfälle im Haushalt
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05 („besenrein“)
- § 35a EStG (gesetze-im-internet.de); BMF-Schreiben zu § 35a EStG vom 09.11.2016, Rz. 49–50
- Duden: entrümpeln
- UmzugsfirmaFinden: Methodik – warum es noch keinen Entrümpelungsrechner gibt

