Werkzeug · Angebots-Check

Umzugsangebote vergleichen

Tragen Sie zwei bis vier Angebote ein. Der Check zeigt, was in jedem Angebot geregelt ist, was unklar bleibt oder fehlt, wo sich die Angebote unterscheiden – und welche Fragen Sie jedem Unternehmen schriftlich stellen sollten.

Angebots-Check

  1. 1Angebote eintragen
  2. 2Auswertung und Fragen

1 · Angebote eintragen

Tragen Sie ein, was im Angebot steht. „Nicht erwähnt“ ist die richtige Wahl, wenn das Dokument zu einem Punkt schweigt.

Der Angebots-Check benötigt JavaScript. Ohne JavaScript hilft die Liste weiter unten.

2 · Auswertung

Geprüft werden Vollständigkeit und Klarheit – nicht die Preishöhe und nicht das Unternehmen. Läuft lokal im Browser, ohne Speicherung und ohne Übertragung.
Inhalt dieser Seite
Kurzantwort

Vergleichen Sie zuerst den Leistungsumfang, dann den Preis. Zwei Angebote sind nur vergleichbar, wenn Umzugsgut, Etagen, Wege, Termin und Leistungen gleich beschrieben sind. Alles, was ein Angebot nicht erwähnt, ist eine offene Frage – und kann am Ende Geld kosten.

Die fünf Punkte, die Angebote vergleichbar machen

  1. Umfang: Welche Möbel, wie viele Kartons, welche Sonderstücke – und auf welcher Grundlage (Besichtigung, Video, Liste)?
  2. Zugang: Etagen, Aufzug und Trageweg an Start und Ziel, Halteverbot ja oder nein.
  3. Personal und Zeit: Wie viele Personen, wie viele Stunden, und was gilt, wenn es länger dauert?
  4. Fahrzeug: Größe und Zahl der Fahrten.
  5. Zusatzleistungen: Ab- und Aufbau, Packen, Material, Möbellift, Entsorgung.

Stimmen diese Punkte nicht überein, vergleichen Sie unterschiedliche Aufträge. Damit das gar nicht erst passiert, schicken Sie allen Anbietern dieselben Angaben – welche das sind, steht unter Umzugskosten: Angebote vorbereiten. Wie ein vollständiges Angebot aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Kostenvoranschlag.

Was der Angebots-Check prüft – und was nicht

Der Check fragt für jeden Punkt nur: Ist er im Angebot geregelt? Daraus ergeben sich vier Zustände: vollständig (eindeutig geregelt), unklar (genannt, aber nicht eindeutig – etwa ein Aufpreis ohne Betrag), fehlt (nicht erwähnt) und prüfen (geregelt, aber vor der Unterschrift nachfragen – etwa Barzahlung bei Entladung oder ein Stundenpreis ohne Höchstbetrag). „Prüfen“ ist kein Urteil über das Unternehmen.

Ob ein Preis hoch oder niedrig ist, bewertet der Check bewusst nicht. Dafür gibt es keine unabhängigen Marktdaten; die veröffentlichten Spannen auf Umzugskosten sind dafür zu breit und zu unsicher. Der Check hebt deshalb auch nicht das günstigste Angebot hervor. Ihre Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und weder gespeichert noch übertragen.

Warum der niedrigste Preis nicht automatisch der beste ist – und nicht automatisch schlecht

Ein niedriger Preis kann seriös sein, etwa wenn ein Unternehmen eine kurze Anfahrt hat oder gut ausgelastet ist. Problematisch wird es, wenn er nur deshalb niedrig erscheint, weil Leistungen fehlen oder Zusatzkosten erst am Umzugstag sichtbar werden. Die Verbraucherzentrale beschreibt genau dieses Muster: Die Umzugskosten fallen höher aus als veranschlagt, oder die Rechnung kommt, bevor die Möbel abgeladen sind. Sind zwei Angebote ähnlich vollständig, darf der niedrigere Preis selbstverständlich den Ausschlag geben.

Was tun bei großen Preisunterschieden?

Entscheiden Sie nicht sofort, sondern fragen Sie nach dem Grund. Oft steckt ein anderer Umfang dahinter: weniger Personal, ein kleineres Fahrzeug, keine Montage – oder beim teureren Angebot Leistungen, die Sie gar nicht brauchen. Die Fragen, die der Check für jedes Angebot erzeugt, lassen sich kopieren und per E-Mail verschicken. Die Antworten machen die Angebote vergleichbar.

Telefonisch klären oder schriftlich?

Telefonate sind gut, um Fragen schnell zu besprechen. Zusagen gehören aber ins Angebot oder in eine schriftliche Bestätigung – vor allem Preis, Personal, Fahrzeug, Montage, Termin und Zuschläge. Die Verbraucherzentrale rät, alle Teilleistungen im Beratungsgespräch durchzugehen und schriftlich festzuhalten. Heißt es am Telefon „Das ist alles inklusive“, steht im Dokument aber nichts dazu, fordern Sie die Ergänzung schriftlich an.

Vor der Unterschrift: drei Punkte, die immer geregelt sein sollten

  • Gesamtpreis mit Mehrwertsteuer: Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, muss den Gesamtpreis angeben (§ 3 PAngV). Endet ein Angebot mit einer Nettosumme, fragen Sie nach dem Bruttobetrag.
  • Haftung: Gesetzlicher Haftungshöchstbetrag nach § 451e HGB: 620 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Bei Verbrauchern muss das Unternehmen darüber und über die Möglichkeit einer höheren Haftung oder Versicherung drucktechnisch hervorgehoben unterrichten (§ 451g HGB).
  • Zahlung: Ohne andere Vereinbarung ist die Fracht bei Ablieferung zu zahlen (§ 420 HGB). Barzahlung bei Entladung ist ein Punkt zum Klären, kein Verbot. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG brauchen Sie eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Unternehmens.

Wenn Sie den Anbieter selbst noch nicht geprüft haben: Der Firmen-Check hilft dabei – Impressum, Registereintrag, Haftung, Bedingungen und Zahlungsweise. Braucht ein Angebot einen Möbellift oder eine Halteverbotszone, finden Sie die Details unter Möbellift mieten und Halteverbot beantragen.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Umzugsunternehmen – so fallen Sie nicht auf Umzugs-Abzocker rein (Stand 11.06.2025)
  2. AMÖ: Umzugsvertrag mit AGB Umzug und Haftungsinformationen (2022) – Positionen eines Angebots
  3. Handelsgesetzbuch § 420, § 451e, § 451g; Preisangabenverordnung § 3; Einkommensteuergesetz § 35a – gesetze-im-internet.de
  4. UmzugsfirmaFinden: Methodik – warum der Angebots-Check keine Preise bewertet
Porträt von Jacob Otto
Redaktion

Jacob Otto

Jacob Otto verantwortet die redaktionelle Ausrichtung von UmzugsfirmaFinden: Kostenübersichten, Rechner und Planungshilfen. Zahlen auf dieser Seite stammen aus offengelegten Quellen oder aus unserem dokumentierten Rechenmodell; sie sind keine Angebote.

Methodik · Redaktionelle Richtlinien · Fehler melden