Inhalt dieser Seite
1. Umzugsunternehmen in der Nähe suchen
Die naheliegenden Wege funktionieren: Kartendienste und Suchmaschinen mit Ihrem Ort oder Stadtteil, Branchen- und Firmenverzeichnisse, Empfehlungen von Bekannten, Nachbarn oder der Hausverwaltung. „In der Nähe“ ermittelt dabei der jeweilige Dienst – mit dem Standort, den Sie ihm freigeben. Die Verbraucherzentrale rät außerdem: Ziehen Sie in eine andere Stadt, fragen Sie auch Unternehmen am Zielort an.
Suchtreffer und Anzeigen sind keine Prüfung. Ein Eintrag mit vielen Sternen sagt nichts darüber, wer am Ende Ihr Vertragspartner ist und unter welchen Bedingungen er arbeitet. Für Bremen gibt es eine eigene Stadtseite mit lokaler Auswahlhilfe, Behördenhinweisen und Prüfschritten – ohne Ranking und ohne bezahlte Platzierung.
2. Eine erste Auswahl treffen
Drei bis fünf Unternehmen reichen meist. Für die Auswahl genügen wenige Fragen: Bietet das Unternehmen Privatumzüge an, fährt es Ihre Strecke, besichtigt es vor dem Angebot oder per Video, und ist es per E-Mail erreichbar? Ein Unternehmen, das ohne jede Angabe zum Umzugsgut sofort einen Pauschalpreis nennt, kann diesen Preis kaum belastbar kalkuliert haben.
3. Prüfen: der Firmen-Check
Diese Punkte lassen sich für jedes Unternehmen in wenigen Minuten klären. Markieren Sie je Punkt, ob Sie ihn geprüft haben, ob er noch offen ist oder ob Sie ihn mit dem Unternehmen klären müssen. Der Check vergibt keine Punkte und erklärt kein Unternehmen für „sicher“ oder „unseriös“ – er sorgt dafür, dass nichts vergessen wird, und formuliert Ihre Rückfragen.
Firmen-Check
Zwei Hinweise zu den rechtlichen Punkten: Ein Impressum mit Name, Anschrift, E-Mail und – soweit vorhanden – Register und Registernummer ist für geschäftsmäßige Websites Pflicht (§ 5 DDG). Lizenz und Güterschaden-Haftpflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz betreffen Unternehmen, die Fahrzeuge über 3,5 t einsetzen; die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 € je Schadensereignis (§ 7a GüKG). Unabhängig davon gilt für Ihren Umzug die Haftung nach dem Handelsgesetzbuch: Gesetzlicher Haftungshöchstbetrag nach § 451e HGB: 620 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.
4. Vergleichbare Angebote einholen
Schicken Sie allen ausgewählten Unternehmen dieselben Angaben: Inventar oder Volumen, Etagen und Aufzug an beiden Adressen, Trageweg und Parksituation, gewünschte Leistungen, Termin. Das Inventar können Sie im Umzugskostenrechner zusammenstellen; was ein vollständiges Angebot enthalten muss, steht im Ratgeber Kostenvoranschlag. Mit welchen Preisspannen Portale und Anbieter rechnen, zeigt die Tabelle unter Umzugskosten. Liegen die Angebote vor, legen Sie sie im Angebots-Check nebeneinander.
5. Warnsignale, die Sie klären sollten
Kein einzelnes Signal beweist, dass etwas nicht stimmt. Jedes ist aber ein Grund, nachzufragen und die Antwort schriftlich zu verlangen:
- Kein oder ein lückenhaftes Impressum, nur eine Mobilnummer, keine Anschrift.
- Ein Pauschalpreis ohne Angaben zum Umzugsgut oder ohne Besichtigung, der später „angepasst“ werden soll.
- Leistungen nur mündlich zugesagt, im Dokument fehlen sie.
- Zahlung vor dem Abladen: Die Verbraucherzentrale beschreibt Fälle, in denen die Rechnung präsentiert wird, bevor Kisten und Möbel in der neuen Wohnung sind.
- Druck: „Nur heute gültig“, Anzahlung ohne schriftlichen Vertrag, neue Posten erst am Umzugstag.
- Unklarer Vertragspartner: Im Angebot steht eine andere Firma als im Impressum, oder der Umzug wird ohne Ihr Wissen weitergegeben.
Bewertungen: hilfreich, aber nicht allein entscheidend
Bewertungen geben Hinweise auf Pünktlichkeit, Kommunikation und Sorgfalt. Lesen Sie sie nach wiederkehrenden Mustern statt nach Einzelstimmen: Werden Zusatzkosten häufig kritisiert? Antwortet das Unternehmen sachlich auf Beschwerden? Berichten mehrere Kunden unabhängig voneinander von unerwarteten Zuschlägen, klären Sie genau diesen Punkt vor der Buchung schriftlich.
Umzugsunternehmen in Ihrer Stadt
Stadtseiten verbinden die Prüfschritte mit lokalen Informationen: zuständige Stellen für Halteverbot und Anmeldung, Fristen und Unternehmen mit überprüfbaren Angaben. Die erste Stadtseite ist für Bremen veröffentlicht.
Weitere Themen rund um die Planung: Umzug-Checkliste, Halteverbot beantragen, Möbellift mieten und für lange Strecken Fernumzug.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Umzugsunternehmen – so fallen Sie nicht auf Umzugs-Abzocker rein (Stand 11.06.2025)
- Digitale-Dienste-Gesetz § 5 (Impressum); Handelsgesetzbuch § 9, § 451e, § 451g; Güterkraftverkehrsgesetz § 2, § 3, § 7a; Einkommensteuergesetz § 35a – gesetze-im-internet.de, abgerufen 05.10.2026
- Gemeinsames Registerportal der Länder (Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen)
- UmzugsfirmaFinden: Methodik und Redaktionelle Richtlinien
Angebote liegen vor?
Im Angebots-Check sehen Sie, was jedes Angebot regelt, was fehlt – und welche Fragen Sie stellen sollten.