Umzugsunternehmen

Umzugsunternehmen finden und prüfen

So finden Sie Umzugsunternehmen in Ihrer Nähe, treffen eine erste Auswahl, prüfen Impressum, Register und Haftung und holen Angebote ein, die sich wirklich vergleichen lassen.

Inhalt dieser Seite
Was diese Seite ist – und was nicht: Wir führen kein bundesweites Firmenverzeichnis und zeigen keine „besten Umzugsunternehmen in Ihrer Nähe“. Wir erkennen auch Ihren Standort nicht. Hier steht, wie Sie selbst Anbieter finden, prüfen und vergleichbare Angebote einholen.

1. Umzugsunternehmen in der Nähe suchen

Die naheliegenden Wege funktionieren: Kartendienste und Suchmaschinen mit Ihrem Ort oder Stadtteil, Branchen- und Firmenverzeichnisse, Empfehlungen von Bekannten, Nachbarn oder der Hausverwaltung. „In der Nähe“ ermittelt dabei der jeweilige Dienst – mit dem Standort, den Sie ihm freigeben. Die Verbraucherzentrale rät außerdem: Ziehen Sie in eine andere Stadt, fragen Sie auch Unternehmen am Zielort an.

Suchtreffer und Anzeigen sind keine Prüfung. Ein Eintrag mit vielen Sternen sagt nichts darüber, wer am Ende Ihr Vertragspartner ist und unter welchen Bedingungen er arbeitet. Für Bremen gibt es eine eigene Stadtseite mit lokaler Auswahlhilfe, Behördenhinweisen und Prüfschritten – ohne Ranking und ohne bezahlte Platzierung.

2. Eine erste Auswahl treffen

Drei bis fünf Unternehmen reichen meist. Für die Auswahl genügen wenige Fragen: Bietet das Unternehmen Privatumzüge an, fährt es Ihre Strecke, besichtigt es vor dem Angebot oder per Video, und ist es per E-Mail erreichbar? Ein Unternehmen, das ohne jede Angabe zum Umzugsgut sofort einen Pauschalpreis nennt, kann diesen Preis kaum belastbar kalkuliert haben.

3. Prüfen: der Firmen-Check

Diese Punkte lassen sich für jedes Unternehmen in wenigen Minuten klären. Markieren Sie je Punkt, ob Sie ihn geprüft haben, ob er noch offen ist oder ob Sie ihn mit dem Unternehmen klären müssen. Der Check vergibt keine Punkte und erklärt kein Unternehmen für „sicher“ oder „unseriös“ – er sorgt dafür, dass nichts vergessen wird, und formuliert Ihre Rückfragen.

Firmen-Check

geprüft · offen · klären – ohne Punkte und ohne Urteil
  • Impressum vollständigName und Anschrift, E-Mail, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Register und Registernummer (§ 5 DDG)
    Impressum vollständig
  • Geschäftsanschrift nachvollziehbareine Anschrift, unter der das Unternehmen niedergelassen ist
    Geschäftsanschrift nachvollziehbar
  • Erreichbar in TextformTelefon und E-Mail; Antworten und Zusagen schriftlich
    Erreichbar in Textform
  • Registereintrag stimmtbei eingetragenen Kaufleuten und Gesellschaften wie GmbH, UG oder e. K.
    Registereintrag stimmt
  • Bei Lkw über 3,5 t: Lizenz und VersicherungGemeinschaftslizenz (§ 3 GüKG) und Haftpflichtversicherung für Güterschäden (§ 7a GüKG)
    Bei Lkw über 3,5 t: Lizenz und Versicherung
  • Haftung schriftlich erklärtHinweis auf die gesetzliche Haftung und die Möglichkeit einer höheren Haftung oder Versicherung (§ 451g HGB)
    Haftung schriftlich erklärt
  • Schriftliches Angebot mit allen Leistungenjede Leistung einzeln, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer
    Schriftliches Angebot mit allen Leistungen
  • Besichtigung oder VideoterminGrundlage der Kalkulation
    Besichtigung oder Videotermin
  • Bedingungen vorab erhaltenAGB, Zahlungs- und Stornobedingungen
    Bedingungen vorab erhalten
  • Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuerauch Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, zusammen mit einer Zahlung aufs Konto
    Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Zahlungsweise geregeltFälligkeit und Zahlungsart; Barzahlung bei Entladung ist ein Punkt zum Klären
    Zahlungsweise geregelt
  • Ausführendes Unternehmen bekanntwird der Umzug an ein anderes Unternehmen weitergegeben?
    Ausführendes Unternehmen bekannt
  • Kein Zeitdruck, keine unklaren Forderungenetwa „Angebot nur heute gültig“, Anzahlung ohne schriftlichen Vertrag, neue Posten erst am Umzugstag
    Kein Zeitdruck, keine unklaren Forderungen

Die Auswertung benötigt JavaScript. Die Liste links können Sie auch so nutzen.

Zwei Hinweise zu den rechtlichen Punkten: Ein Impressum mit Name, Anschrift, E-Mail und – soweit vorhanden – Register und Registernummer ist für geschäftsmäßige Websites Pflicht (§ 5 DDG). Lizenz und Güterschaden-Haftpflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz betreffen Unternehmen, die Fahrzeuge über 3,5 t einsetzen; die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 € je Schadensereignis (§ 7a GüKG). Unabhängig davon gilt für Ihren Umzug die Haftung nach dem Handelsgesetzbuch: Gesetzlicher Haftungshöchstbetrag nach § 451e HGB: 620 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.

4. Vergleichbare Angebote einholen

Schicken Sie allen ausgewählten Unternehmen dieselben Angaben: Inventar oder Volumen, Etagen und Aufzug an beiden Adressen, Trageweg und Parksituation, gewünschte Leistungen, Termin. Das Inventar können Sie im Umzugskostenrechner zusammenstellen; was ein vollständiges Angebot enthalten muss, steht im Ratgeber Kostenvoranschlag. Mit welchen Preisspannen Portale und Anbieter rechnen, zeigt die Tabelle unter Umzugskosten. Liegen die Angebote vor, legen Sie sie im Angebots-Check nebeneinander.

5. Warnsignale, die Sie klären sollten

Kein einzelnes Signal beweist, dass etwas nicht stimmt. Jedes ist aber ein Grund, nachzufragen und die Antwort schriftlich zu verlangen:

  • Kein oder ein lückenhaftes Impressum, nur eine Mobilnummer, keine Anschrift.
  • Ein Pauschalpreis ohne Angaben zum Umzugsgut oder ohne Besichtigung, der später „angepasst“ werden soll.
  • Leistungen nur mündlich zugesagt, im Dokument fehlen sie.
  • Zahlung vor dem Abladen: Die Verbraucherzentrale beschreibt Fälle, in denen die Rechnung präsentiert wird, bevor Kisten und Möbel in der neuen Wohnung sind.
  • Druck: „Nur heute gültig“, Anzahlung ohne schriftlichen Vertrag, neue Posten erst am Umzugstag.
  • Unklarer Vertragspartner: Im Angebot steht eine andere Firma als im Impressum, oder der Umzug wird ohne Ihr Wissen weitergegeben.

Bewertungen: hilfreich, aber nicht allein entscheidend

Bewertungen geben Hinweise auf Pünktlichkeit, Kommunikation und Sorgfalt. Lesen Sie sie nach wiederkehrenden Mustern statt nach Einzelstimmen: Werden Zusatzkosten häufig kritisiert? Antwortet das Unternehmen sachlich auf Beschwerden? Berichten mehrere Kunden unabhängig voneinander von unerwarteten Zuschlägen, klären Sie genau diesen Punkt vor der Buchung schriftlich.

Umzugsunternehmen in Ihrer Stadt

Stadtseiten verbinden die Prüfschritte mit lokalen Informationen: zuständige Stellen für Halteverbot und Anmeldung, Fristen und Unternehmen mit überprüfbaren Angaben. Die erste Stadtseite ist für Bremen veröffentlicht.

Weitere Themen rund um die Planung: Umzug-Checkliste, Halteverbot beantragen, Möbellift mieten und für lange Strecken Fernumzug.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Umzugsunternehmen – so fallen Sie nicht auf Umzugs-Abzocker rein (Stand 11.06.2025)
  2. Digitale-Dienste-Gesetz § 5 (Impressum); Handelsgesetzbuch § 9, § 451e, § 451g; Güterkraftverkehrsgesetz § 2, § 3, § 7a; Einkommensteuergesetz § 35a – gesetze-im-internet.de, abgerufen 05.10.2026
  3. Gemeinsames Registerportal der Länder (Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen)
  4. UmzugsfirmaFinden: Methodik und Redaktionelle Richtlinien
Redaktion

Jacob Otto · redaktioneller Autorenname

Jacob Otto ist der redaktionelle Autorenname der UmzugsfirmaFinden-Redaktion. Die Inhalte werden anhand offengelegter Quellen, unserer Methodik und der redaktionellen Richtlinien erstellt und geprüft.

Über die Redaktion · Methodik · Redaktionelle Richtlinien · Fehler melden