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Häkchen werden nicht gespeichert. Zum Aufbewahren drucken Sie die Liste aus – auf Papier bleiben die Kästchen zum Abhaken frei. Was für Sie nicht gilt, lassen Sie einfach stehen.
Sobald der Umzug feststeht
8–6 Wochen vorher
4 Wochen vorher
2 Wochen vorher
Letzte Woche
Umzugstag
Erste Tage danach
Wen Sie über den Umzug informieren
Die neue Anschrift brauchen mehr Stellen, als man im Kopf hat. Diese Liste hilft beim Zusammenstellen – streichen Sie, was Sie nicht betrifft:
Behörden und Kassen
Meldebehörde (Anmeldung), Zulassungsbehörde, Gemeinde (Hundesteuer), Finanzamt, Familienkasse bei Kindergeld, Agentur für Arbeit oder Jobcenter bei Leistungsbezug. Wer Leistungen bezieht, teilt die neue Anschrift am besten selbst mit, statt sich auf die Anmeldung zu verlassen.
Versorger und Verträge
Strom, Gas, Fernwärme, Internet und Festnetz, Mobilfunk, Rundfunkbeitrag. Wasser und Heizung laufen in Mietwohnungen oft über den Vermieter; die Zählerstände gehören trotzdem ins Protokoll.
Finanzen und Versicherungen
Bank und Kreditkarten, Krankenkasse, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz- und Lebensversicherung, Rentenversicherung, Bausparvertrag.
Arbeit und Alltag
Arbeitgeber, Schule und Kita, Ärzte, Vereine, Zeitungen und Abos, Online-Shops und Paketdienste, Bibliothek.
Wenn es schnell gehen muss
Bei einem kurzfristigen Umzug lässt sich nicht alles nach Plan abarbeiten. Dann zählt die Reihenfolge: Zuerst steht fest, wann die alte Wohnung zurückgegeben werden muss. Danach wird der Transport gesichert – Firma oder Fahrzeug und Helfer –, und das Halteverbot beantragt, weil dafür Vorlauf nötig ist. Packen und Aussortieren laufen parallel; was keine Zeit mehr hat, geht lieber gleich zur Entsorgung als ungesichtet in die neue Wohnung. Die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug gilt auch bei Eile.
Wie viel ein Umzug in Ihrer Konstellation ungefähr kostet, zeigt der Umzugskostenrechner; welche Posten dazugehören und was Quellen dafür veröffentlichen, steht unter Umzugskosten.
Quellen
- § 573c BGB – Fristen der ordentlichen Kündigung
- § 17 Bundesmeldegesetz – Anmeldung innerhalb von zwei Wochen; § 19 BMG – Wohnungsgeberbestätigung
- § 451f HGB – Schadensanzeige beim Umzugsvertrag
- § 60 Telekommunikationsgesetz – Umzug und Kündigungsrecht
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Adressänderung
Kartons planen und richtig packen
Kartontypen, Gewicht, Beschriftung – und die Zahl aus Ihrem eigenen Inventar.
